Arbeitssicherheit (UVV-Prüfungen)
Einhaltung der Vorschriften der Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaften)
In der heutigen, hochtechnifizierten Zeit ist eine sichere Betriebsstätte für Beschäftigte
sowie auch für Kunden und Lieferanten von höchster Bedeutung!
Wir prüfen:
· Rolltore
· automatische Türen und Tore
· Hebebühnen
· Hubladebühnen
· Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler)
· Betriebsfahrzeuge
· Grubenheber
· Brückenkräne
u. v. a. m.
Wir bieten:
Sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben durch den
Einsatz unserer "Fachkraft für Arbeitssicherheit".
Betreuungsumfang:
Wir übernehmen durch den Einsatz unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem
Betrieb die sicherheitstechnische Regelbetreuung nach den einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften sowie den Richtlinien der Berufsgenossenschaften.
Diese umfasst im Rahmen der jeweils aktuellen in BGV A2 Anlage 2b geregelten
Einsatzzeiten je Beschäftigtem pro Kalenderjahr:
· Betriebsbegehung
· regelmäßige Grundbetreuung
· anlassbezogene Betreuung
· Erstellung/Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
· Gefährdungsbericht
· Arbeitsausschuss-Sitzungen
· Ausarbeitung geeigneter Maßnahmen
· Ergebnisüberprüfung