HU / AU / §19 (3) Prüfpartner der GTÜ Hauptuntersuchung mit integrierter "Abgasuntersuchung" Die GTÜ ist Deutschlands größte amtlich anerkannte KFZ-Überwachungsorganisation freiberuflicher KFZ-Sachverständiger. Im Jahr 1990 erhielt die GTÜ die amtliche Aner- kennung für Verkehrssicherheitsprüfungen an Kraftfahrzeugen. Seitdem steht die GTÜ im Wettbewerb zu TÜV, DEKRA und den weiteren amtlich anerkannten Überwachungs- organisationen.      Im Namen und auf Rechnung der GTÜ führen wir die Haupt- und Abgasuntersuchung an    Ihrem Fahrzeug durch.       Nach dem Motto "Mehr Service für Sicherheit" setzen sich unsere Prüfingenieure für Ihre    Sicherheit im Straßenverkehr ein und erteilen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette.    Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht. Unsere    Prüfingenieure überprüfen den Zustand Ihres Fahrzeugs um eine Gefährdung für Sie und    andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen.       Um Ihr Fahrzeug explizit auf die Untersuchung vorzubereiten, anbei eine "Checkliste zur    Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung" als pdf-Dokument zum Herunterladen. Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Unsere Prüfingenieure begutachten die technische Änderung an Ihrem Fahrzeug und nehmen auch die "Eintragung" vor. Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: Kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa. Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen. Unsere Prüfingenieure führen die Hauptuntersuchung (HU) und je nach Gewicht die Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an LKWs, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durch. Bei der SP werden sicherheitsrelevante Bauteile und Teile, die besonders verschleißanfällig sind, kontrolliert wie z.B.: · Lenkanlage · Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell · Räder und Bereifung · Schalldämpferanlage · und Bremsanlage Sicherheitsprüfungen (SP) nach §29 StVZO Untersuchungen nach §5 FZV   Sie haben einen Mängelbericht von der Polizei oder dem Straßenverkehrsamt bekommen? Unsere Prüfingenieure können daraufhin Ihr Fahrzeug auf Mängelfreiheit/ Vorschriftsmäßigkeit überprüfen, damit Sie Klarheit über den Zustand Ihres Fahrzeuges erhalten. In diesem Zusammenhang untersuchen die Prüfingenieure z. B. auch im Auftrag der Polizei bei LKW-Kontrollen die Fahrzeuge auf Ihre Verkehrssicherheit. Untersuchungen nach §41, § 42 (2) bzw. § 42 (1) BOKraft Fahrzeuge wie Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen einer schärferen Überwachung. Dies bedeutet, dass diese im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersucht werden müssen. Unsere Prüfer kontrollieren z. B.: · Vorschriftsmäßigkeit der Werbeaufschrift bei Taxen und Mietwagen · Anbringung der Ordnungsnummer bei Taxen · Anzahl der Feuerlöscher und Verbandskästen bei Kraftomnibussen · Automatische Türen: End- und Schließstellung bei Kraftomnibussen · Kennzeichnung und Zugänglichkeit der Notausstiege · Prüfung Funktion Alarmanlage  Seit dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen eingerichtet werden. Es dürfen dann nur noch Fahrzeuge einfahren, die eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen "Schadstoffplaketten" an der Windschutzscheibe tragen. Mit welcher amtlichen Plakette Ihr Fahrzeug gekennzeichnet werden kann, teilen unsere Prüfingenieure gerne mit. Tempo 100 Plakette: 9. Ausnahmeverordnung zur StVO   Kraftfahrzeuge mit einem maximalen zGG von 3,5 t mit Anhänger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren. Sind die gesetzlichen Randbedingungen des Gespanns eingehalten, stellen unsere Prüfingenieure eine Bescheinigung aus, mit der Sie dann auf dem Straßenverkehrsamt die Tempo 100-Zulassung für Ihren Zug beantragen können. Nähere Informationen können hier als pdf heruntergeladen werden. Schadstoffplakette Preisliste